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Brandschutztechnik von SANKonzepte®


Alle tragenden und für die Rettung von Menschenleben erforderlichen Bauteile besitzen eine Feuerwiderstandsdauer. Diese gibt an, wie lang im Brandfall Wände oder Decken Ihre Funktion weiterhin erfüllen. Weisen diese Bauteile durchdringende Medien wie zum Beispiel Kabel oder Rohre auf, so müssen diese Öffnungen brandschutztechnisch geschlossen werden. Der Fachmann spricht hierbei von Kabel-, Rohr- oder Kombiabschottungen.


SANKonzepte®

               Bildquelle: https://www.wuerth.de/web/de/brandschutz/index_brandschutz.php

Leistungen

  • Abschottungen
  • Zulassungskonformität
  • Rohrabschottungen
  • Kabelabschottungen
  • Dokumentationspflicht
  • Kernbohrtechnik



Zulassungskonformität

Aufgrund der zunehmenden Komplexität der technischen Gebäudeausstattung ist die Auswahl der richtigen Schottsysteme nicht immer einfach. Nicht nur die unterschiedlichen Rohr- und Kabelsysteme, sondern auch Montageabstände und Stärken der Bauteile erschweren die Auswahl einer zulassungskonformen Brandabschottung.

Kabelabschottungen

Für den Verschluss von Kabel- oder Leitungsöffnungen mit metallischen Leitern oder auch für Stromschienen oder etwa Lichtwellenleitern in Bauteilen sind Kabelabschottungen vorgeschrieben. Für die Montage von Kabelabschottungen müssen die Belegungsdichte wie auch die notwendigen Abstände zu den sie umgebenden Bauteilen beachtet werden. Zudem gilt es, die Kabelabschottungen so anzulegen, dass eine spätere Belegungsänderung einfach zu bewerkstelligen ist. Dafür rechnet man eine Reservefläche von 40% für Nachbelegungen dazu.

Gerade bei Kabelabschottungen muss aus einer großen Anzahl von Ausführungsmöglichkeiten die optimale Lösung für einen bestimmten Anwendungsfall gefunden werden. Gerne übernehmen wir als Experten für Abschottungen diese Auswahl.


Rohrabschottungen

Für Rohrabschottungen schreibt die Musterbauordnung vor, dass Leitungen durch raumabschließende Bauteile mit vorgeschriebener Feuerwiderstandsfähigkeit nur hindurchgeführt werden dürfen, wenn sich Brände ausreichend lange nicht ausbreiten oder wenn entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden.

Als Vorkehrung dienen Rohrabschottungen, die entweder die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile oder darüber hinaus gehen. Sie müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen, genaueres ist in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie festgelegt.

Weniger streng sind die Vorschriften für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 oder auch innerhalb von Wohnungen und innerhalb derselben Nutzungseinheit mit bis zu 400 m² in bis zu zwei Geschossen. Erleichterungen gibt es auch bei einzelnen elektrischen Leitungen, näher bestimmten Rohrleitungen aus ausgewählten, nicht brennbaren Baustoffen bis 160 mm Außendurchmesser und Installationsrohren für elektrische Leitungen bis 32 mm Außendurchmesser aus brennbaren Baustoffen, Aluminium oder Glas.

Rohrabschottungen sind in erster Linie bei Leitungen die brennen oder schmelzen können erforderlich, dazu gehören z.B. Kunststoffrohre. Innerhalb des Rohres kann sich der Brand zwar weiter ausbreiten, an den Öffnungen wird aber die weitere Ausbreitung beispielsweise durch eine Brandschutzmanschette als Brandschutzschott verhindert. Sowohl Rohrabschottungen wie auch Kabelabschottungen sind in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt, die Auskunft über die Feuerwiderstandsdauer in Minuten geben.

Dokumentationspflicht

Nicht nur die Abschottungsmaßnahmen, sondern auch deren Dokumentation sind verpflichtend. 

Dazu händigen wir der Bauleitung Ihrer Firma eine Übereinstimmungserklärung in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) aus. 

Darin erklären wir, dass die Kabelabschottungen den Bestimmungen der Zulassung entsprechen. Bauunternehmer benötigen diese Erklärung für die Abnahme nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen. 

Zudem kennzeichnen wir die Schottung mit einem Schild, auf dem alle notwendigen Angaben vermerkt sind.






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